Lasst uns Schulen gründen. Eine Herausforderung, die sich lohnt! Teil III

Teil III: Gute Gründe für die Gründung

Autorin: Inge Seher, Rechtsanwältin und Beraterin für Schulgründungsinitiativen

III. Herausforderungen der Gründung von Ersatzschulen
Was tut der Staat, um das grundrechtlich gesicherte Recht zur Gründung einer Ersatzschule in freier Trägerschaft zu gewährleisten? Natürlich. Er greift finanziell unter die Arme.

  1. Refinanzierung / Subventionierung der freien Schule
    Das jeweilige Land legt fest, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt es die private Schule finanziell unterstützt. In den meisten Fällen werden die Schulgründungen nach dem 2. bzw. 3. Jahr unterstützt, und zwar mit rund 60-90% der gesamten Kosten. Lediglich NRW subventioniert bereits im ersten Jahr der Gründung die freien Schulen. Dabei werden aber nicht pauschal die Gesamtkosten der Schule angesetzt. Vielmehr gibt das jeweilige Bundesland vor, wieviel ein Kind, eine Immobilie und die Ausstattung kosten darf, in Abhängigkeit zu den öffentlichen Schulen in dem jeweiligen Bundesland
    Es kann auch sein, dass die private Schule die Gelder zu einem bestimmten Prozentsatz rückwirkend für die ersten 2-3 Jahre erhält. Die Vorfinanzierung muss aber von der Gründungsinitiative gewährleistet sein.
    Die GLS Bank gewährt die Kredite für die Schulgründungsinitiativen bei einem vorgelegten, plausiblen Finanzplan. Die Kosten können jedoch so hoch sein, dass trotz Subventionierung des Landes erst nach vielen Jahren schwarze Zahlen geschrieben werden.
    Sonderungsverbot
    Wir haben alle die Vorstellung von Privatschulen mit horrenden Schulgeldern. Tatsächlich unterliegen die Schulgründungsinitiativen aber dem bereits oben beschriebenen Sonderungsverbot. Das bedeutet, das Schulgeld kann nicht beliebig hochgesetzt werden. In einigen Bundesländern, wie zB in Schleswig-Holstein gibt die Behörde vor, welche Höhe des Schulgeldes es im Rahmen der Genehmigung akzeptieren würde. Bei Ersatzschulen im Halbtagsbetrieb sind das gerade mal rund 190 € (Stand: 2022). Bei dem Finanzplan muss berücksichtigt werden, dass nicht jedes Kind die 190 € bezahlen kann, denn die Schule muss auch für ärmere Kinder zugänglich sein. Vielleicht wird auch nur ein rabattierter Betrag für Geschwisterkinder angesetzt.
  2. Genehmigungsverfahren in der Praxis
    Hat man nun alle Unterlagen zusammen, kann man diese der zuständigen Behörde einreichen und die Genehmigung der privaten Schule beantragen. Die Behörde benötigt hierfür einige Monate. Häufig fordert die Behörde noch weitere Unterlagen und gibt schon mal vorab eine erste Einschätzung zu den Unterlagen. Die Gründer können dann anhand der Anmerkungen Verbesserungen vornehmen oder Unterlagen nachreichen.
    Leider ist es oft vorgekommen, dass die Behörde kurz vor Schulbeginn ihre Entscheidung mitteilt. Handelt es sich hierbei um eine Genehmigung, muss alles ganz schnell gehen. Handelt es sich um eine Absage, ist das für die Schulgründungsinitiative zunächst bitter. Denn schließlich muss die Schulgründung Lehrer einsetzen, die nun doch nicht eingesetzt werden können. Die Schüler müssen eine andere Schule besuchen (entweder sind sie bereits in einer Schule, oder sie sind vorsichtshalber parallel an einer öffentlichen Schule angemeldet worden). Die Immobilie ist nun ggf. bereits angemietet oder gekauft worden.
    Hier empfiehlt es sich, bei der Anmietung oder dem Kauf der Immobilie zu berücksichtigen, dass die Erteilung der Genehmigung der privaten Schule auch abgelehnt werden kann. Es kann auch sein, dass das Bundesland selbst ein Gebäude zur Verfügung stellen würde, weil es einen Bedarf sieht, dass eine private Schule in der jeweiligen Gemeinde gegründet wird. Auch kann es Investoren geben, die eine Schulgründung gerne unterstützen. Die Möglichkeiten sind häufig größer, als man denkt.
    Nach einer Absage der Behörde heißt es nun: Nicht aufgeben. Die Zusammenstellung der Unterlagen ist ein enormer Kraftakt. Die Gründer haben viele Monate damit verbracht, das Konzept zu schreiben, die Immobilie zu finden und den Finanzplan zu erstellen. Die Ablehnung der Behörde sollte in diesem Fall nicht persönlich genommen werden. Denn würde die Behörde nicht ganz genau hinschauen, ob die Gründer in der Lage sind, eine Schule zu gründen, bestünde die Gefahr, dass unzählige Schulen wie Pilze aus dem Boden schießen, die sich aber wirtschaftlich nicht lange halten können und ihren Bildungsauftrag gegenüber den Kindern nicht umsetzen, weil sie mit der Realität überfordert sind. Wer wirklich eine private Schule gründen möchte, der wird hartnäckig dranbleiben und schlussendlich die Behörde davon überzeugen, dass ihre Schule genau das ist, was in der Schullandschaft vor Ort noch fehlt.
    IV. Gute Gründe FÜR die Gründung von freien Schulen
    Es gibt zahlreiche private Schulen, die das Genehmigungsverfahren durchlaufen haben und nun bereits seit einigen Jahren bestehen. Spricht man mit den Gründern, erinnern diese sich noch gut an das schwierige Genehmigungsverfahren, die Hürden und die Dauer, bis sie endlich an den Start gehen konnten.
    Es ist also nicht unmöglich. Ein langwieriges Genehmigungsverfahren stellt auch die Gründer vor die Probe, ob sie wirklich eine private Schule gründen möchten, oder nur eine fixe Idee hatten, die sich gleich bei der ersten Hürde zerschlägt.
    Ich weiß, dass viele gerne die Schulpflicht abschaffen möchten. Vor allem Freilerner möchten ihre Kinder nicht in staatliche Obhut geben, sondern vielmehr selbst entscheiden, wie sie ihr Kind bilden möchten und wie das Kind sich entwickeln soll. Darum geht es mir aber nicht, wenn ich Schulgründungsinitiativen unterstützen möchte. Nicht alle Eltern wollen ihre Kinder zu Hause erziehen, weil sie schlicht nicht die Möglichkeiten haben, ihrem Kind alle Perspektiven zu geben, damit das Kind sein Potential frei entfalten kann. Eltern und Geschwister haben zudem einen anderen Einfluss auf die Entwicklung des Kindes, weil sie viel mehr Rücksicht nehmen, als es ein „fremdes“ Kind nehmen würde. So hat eine Schule bzw. ein Lernort sehr viel mehr Möglichkeiten, dem Kind eine freie Entfaltung zu ermöglichen, wenn dieser Lernort dem Konzept entspricht, das die Eltern sich für ihr Kind wünschen. Das wiederum bedeutet, dass wir ganz viele private Schulen benötigen, die unterschiedliche Ansätze haben. Das wiederum hilft auch den öffentlichen Schulen, sich zu entwickeln und erprobte Ansätze zu übernehmen.
    Dies ermöglicht auch, dass jedes Elternpaar selbst für sich und ihr Kind entscheiden kann, was sie ihrem Kind bieten möchte. Gibt es erstmal viele private Schulen mit tollen pädagogischen Konzepten, werden viel mehr Kinder gerne zur Schule gehen.
    Inge Seher

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